Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2008
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
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Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne
des § 14 BGB.
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Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
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Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
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Mit der Bestellung einer Ware bzw. Auftragserteilung erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen bzw. den
Auftrag wie angetragen ausführen zu wollen.
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Wir sind berechtigt, das in der Bestellung bzw. Auftragserteilung
liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden oder durch die tatsächliche Ausführung
des Auftrags erklärt werden.
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Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
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Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
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Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
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Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst
den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
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Ist der Beratervertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann
er von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich
gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann
gegeben, wenn:
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der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt,
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der Kunde zahlungsunfähig wird
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet sind
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Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Kunden gestellt ist.
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Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
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Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Wohn- Geschäftssitzwechsel hat uns der
Kunde unverzüglich anzuzeigen.
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Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware herauszuverlangen.
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Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
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Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt,
wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
§ 4 Vergütung
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Die vereinbarte Vergütung ist für vier Monate ab Vertragsschluss
bindend. Bei Unternehmern (Handel, Industrie, Dienstleister, freie Berufe)
ist die vereinbarte Vergütung der Nettopreis zuzüglich der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern sind wir berechtigt, eine Preisanpassung
vorzunehmen, wenn insbesondere durch Wechselkursschwankungen Preissteigerungen
zu verzeichnen sind.
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Bei Unternehmern erfolgt die Versendung unfrei auf dessen Kosten
zuzüglich Verpackungskosten.
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Der Kunde kann die Vergütung per Nachnahme, Rechnung oder
Kreditkarte leisten.
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Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber
und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der
Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
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Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von
10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug.
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Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber
dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
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Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
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Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Reisespesen und Honorarkosten für Dritte sind vom Kunden
gegen Vorlage der Belege zu erstatten, sofern der Kunde diese Kosten im
Einzelfall beauftragt hatte.
§ 5 Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen
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Erklärungen und Handlungen der im Vertrag bezeichneten verantwortlichen
Ansprechpartner sind für die Vertragsparteien verbindlich.
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Die avodaq AG ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags
Subunternehmer oder Mitarbeiter ihrer Wahl einzusetzen. Diese zur Auftragserfüllung
herangezogenen Personen unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht
der avodaq AG.
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Die avodaq AG erbringt die vereinbarten Leistungen während
der üblichen Geschäftszeit des Kunden und, soweit erforderlich
und zumutbar, auch außerhalb dieser Geschäftszeiten. Serviceleistungen
der avodaq AG werden zu den üblichen Geschäftszeiten erbracht.
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Die avodaq AG wird in den Geschäftsräumen des Auftraggebers
tätig. Dieser gewährleistet den Zutritt zu sämtlichen von
den Leistungen betroffenen Räumlichkeiten und stellt der avodaq AG
bei Bedarf kostenlose, gegen ein Betreten durch unbefugte Personen absicherbare
Räume, insbesondere zur Lagerung von Unterlagen, Dokumentationen
und Datenträger, zur Verfügung.
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Die avodaq AG behält sich das Recht von Teillieferungen und
Teilrechnungen vor, außer, wenn dies im Widerspruch zum berechtigten
Interesse des Kunden steht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde räumt der avodaq AG die räumliche und zeitliche
Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter
Leistungszeiten ein. Der Kunde wird der avodaq AG während der Vorbereitung
und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare
Unterstützung gewähren.
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Der Kunde ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße
Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich.
Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde
alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern
speichern.
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Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten
vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen
und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung
stellen.
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Bei Serviceverträgen sind der avodaq AG Änderungen des
Aufstellungsortes der betroffenen Geräte oder Systeme rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen. Plant der Kunde Änderungen oder Erweiterungen
der von einem Servicevertrag erfassten Hard- oder Software oder ihrer
Zusammensetzung, wird er der avodaq AG unverzüglich von diesen Planungen
unterrichten, damit die avodaq AG sich vor der Ausführung rechtzeitig
auf die Änderungen einstellen kann und gegebenenfalls einen erweiterten
Service anbieten und vorbereiten kann. Erklärt die avodaq AG sich
mit den Maßnahmen nicht einverstanden oder unterlässt der Kunde
die Mitteilung, entfallen die Leistungspflichten der avodaq AG im Hinblick
auf die von den Änderungen betroffene Hard- und/oder Software. Auf
die vom Kunden zu zahlenden Servicegebühren hat dies keinen Einfluss.
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Die avodaq AG erhält vom Kunden auf Wunsch eine aktuelle
Liste mit autorisierten Ansprechpartnern.
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Der Kunde muss die Lizenzrechte für die bei einem Releasewechsel
zu installierende Software haben bzw. erwerben.
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Der Kunde erkennt die Lizenz- und Urheberbedingungen der jeweiligen
Hersteller für von der avodaq AG gelieferte Fremdsoftware ausdrücklich
an.
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Der Kunde hat die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von
ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen zu gewährleisten.
Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen Leistungsvoraussetzungen
und Informationen oder Daten sowie die notwendige personelle Unterstützung.
Die avodaq AG trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls
es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen
kommt.
§ 7 Gefahrübergang
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Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt (Lieferant), auf den Käufer über.
Der Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche
Transportschäden zu untersuchen und gegenüber dem Lieferanten
schriftlich zu rügen.
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Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
§ 8 Gewährleistung
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Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
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Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
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Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
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Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt
hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
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Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind
wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
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Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
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Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
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Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens des Kunden.
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Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist
vorwerfbar ist.
§ 10 Lizenz- und Urheberrechte
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Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen
Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
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Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages
zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen
und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch
zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehende Nutzungsrechte
verbleiben bei der avodaq AG. Eine über den notwendigen vertraglichen
Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung
an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
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Entsteht durch die Leistungen der avodaq AG ein Urheberrecht,
erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht
im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
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Die Übertragung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten
erfolgt nur gegen entsprechende Vergütung.
§ 11 Verschwiegenheit und Datenschutz
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Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages von einer Vertragspartei
der anderen mitgeteilt werden, sind streng vertraulich. Die avodaq AG
und der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die
Ihnen im Zusammenhang mit dem Beratervertrag bekannt werden, auch über
die Dauer des Vertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Die avodaq
AG ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
verpflichtet. Diese Verpflichtungen hat die avodaq AG auch den von ihr
zur Vertragserfüllung herangezogenen Mitarbeitern aufzuerlegen.
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Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht
gestattet, Unterlagen und vertrauliche Informationen ganz oder teilweise,
gleich in welcher Art, zu kopieren oder zu transferieren, zu entfernen,
an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben.
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Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages ist jede Vertragspartei
verpflichtet, sämtliche Unterlagen mit vertraulichen Informationen
zurückzugeben
§ 12 Schlussbestimmungen
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Der Auftraggeber gestattet der avodaq AG, ihn unter Wahrung der
Geheimhaltungsbestimmungen als Referenz zu benennen.
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Die avodaq AG ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise
durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich
unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.
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Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
Ausgenommen ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von der
avodaq AG.
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Schriftform
ist nur gewahrt, wenn Änderungen oder Ergänzungen zu diesem
Vertrag als solche bezeichnet, schriftlich abgefasst und von beiden Parteien
rechtsverbindlich unterzeichnet sind.
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Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenen Streitigkeiten der Geschäftssitz von der avodaq AG, wenn
der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Die avodaq AG ist auch berechtigt, am Gerichtsstand
des Auftraggebers zu klagen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu
gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte
wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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