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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2008

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  • Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  • Mit der Bestellung einer Ware bzw. Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen bzw. den Auftrag wie angetragen ausführen zu wollen.
  • Wir sind berechtigt, das in der Bestellung bzw. Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden oder durch die tatsächliche Ausführung des Auftrags erklärt werden.
  • Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  • Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  • Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  • Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  • Ist der Beratervertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn:
    • der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt,
    • der Kunde zahlungsunfähig wird
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet sind
    • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.
  • Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  • Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  • Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Vergütung

  • Die vereinbarte Vergütung ist für vier Monate ab Vertragsschluss bindend. Bei Unternehmern (Handel, Industrie, Dienstleister, freie Berufe) ist die vereinbarte Vergütung der Nettopreis zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern sind wir berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn insbesondere durch Wechselkursschwankungen Preissteigerungen zu verzeichnen sind.
  • Bei Unternehmern erfolgt die Versendung unfrei auf dessen Kosten zuzüglich Verpackungskosten.
  • Der Kunde kann die Vergütung per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
  • Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  • Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  • Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Reisespesen und Honorarkosten für Dritte sind vom Kunden gegen Vorlage der Belege zu erstatten, sofern der Kunde diese Kosten im Einzelfall beauftragt hatte.

§ 5 Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen

  • Erklärungen und Handlungen der im Vertrag bezeichneten verantwortlichen Ansprechpartner sind für die Vertragsparteien verbindlich.
  • Die avodaq AG ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer oder Mitarbeiter ihrer Wahl einzusetzen. Diese zur Auftragserfüllung herangezogenen Personen unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht der avodaq AG.
  • Die avodaq AG erbringt die vereinbarten Leistungen während der üblichen Geschäftszeit des Kunden und, soweit erforderlich und zumutbar, auch außerhalb dieser Geschäftszeiten. Serviceleistungen der avodaq AG werden zu den üblichen Geschäftszeiten erbracht.
  • Die avodaq AG wird in den Geschäftsräumen des Auftraggebers tätig. Dieser gewährleistet den Zutritt zu sämtlichen von den Leistungen betroffenen Räumlichkeiten und stellt der avodaq AG bei Bedarf kostenlose, gegen ein Betreten durch unbefugte Personen absicherbare Räume, insbesondere zur Lagerung von Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger, zur Verfügung.
  • Die avodaq AG behält sich das Recht von Teillieferungen und Teilrechnungen vor, außer, wenn dies im Widerspruch zum berechtigten Interesse des Kunden steht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde räumt der avodaq AG die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Kunde wird der avodaq AG während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
  • Der Kunde ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.
  • Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
  • Bei Serviceverträgen sind der avodaq AG Änderungen des Aufstellungsortes der betroffenen Geräte oder Systeme rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Plant der Kunde Änderungen oder Erweiterungen der von einem Servicevertrag erfassten Hard- oder Software oder ihrer Zusammensetzung, wird er der avodaq AG unverzüglich von diesen Planungen unterrichten, damit die avodaq AG sich vor der Ausführung rechtzeitig auf die Änderungen einstellen kann und gegebenenfalls einen erweiterten Service anbieten und vorbereiten kann. Erklärt die avodaq AG sich mit den Maßnahmen nicht einverstanden oder unterlässt der Kunde die Mitteilung, entfallen die Leistungspflichten der avodaq AG im Hinblick auf die von den Änderungen betroffene Hard- und/oder Software. Auf die vom Kunden zu zahlenden Servicegebühren hat dies keinen Einfluss.
  • Die avodaq AG erhält vom Kunden auf Wunsch eine aktuelle Liste mit autorisierten Ansprechpartnern.
  • Der Kunde muss die Lizenzrechte für die bei einem Releasewechsel zu installierende Software haben bzw. erwerben.
  • Der Kunde erkennt die Lizenz- und Urheberbedingungen der jeweiligen Hersteller für von der avodaq AG gelieferte Fremdsoftware ausdrücklich an.
  • Der Kunde hat die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen zu gewährleisten. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen Leistungsvoraussetzungen und Informationen oder Daten sowie die notwendige personelle Unterstützung. Die avodaq AG trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt.

§ 7 Gefahrübergang

  • Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt (Lieferant), auf den Käufer über. Der Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Transportschäden zu untersuchen und gegenüber dem Lieferanten schriftlich zu rügen.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Gewährleistung

  • Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  • Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
  • Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  • Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  • Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Lizenz- und Urheberrechte

  • Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
  • Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben bei der avodaq AG. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
  • Entsteht durch die Leistungen der avodaq AG ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
  • Die Übertragung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten erfolgt nur gegen entsprechende Vergütung.

§ 11 Verschwiegenheit und Datenschutz

  • Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages von einer Vertragspartei der anderen mitgeteilt werden, sind streng vertraulich. Die avodaq AG und der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Beratervertrag bekannt werden, auch über die Dauer des Vertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Die avodaq AG ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verpflichtet. Diese Verpflichtungen hat die avodaq AG auch den von ihr zur Vertragserfüllung herangezogenen Mitarbeitern aufzuerlegen.
  • Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet, Unterlagen und vertrauliche Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu kopieren oder zu transferieren, zu entfernen, an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben.
  • Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages ist jede Vertragspartei verpflichtet, sämtliche Unterlagen mit vertraulichen Informationen zurückzugeben

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Der Auftraggeber gestattet der avodaq AG, ihn unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen als Referenz zu benennen.
  • Die avodaq AG ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.
  • Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Ausgenommen ist die Abtretung von Vergütungsansprüchen von der avodaq AG.
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag als solche bezeichnet, schriftlich abgefasst und von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet sind.
  • Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Geschäftssitz von der avodaq AG, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die avodaq AG ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
  • Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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