NIS2 im Gesundheitswesen: Was KRITIS-Betreiber jetzt wissen müssen
28. Okt. 2025 | 5 min.
28. Okt. 2025 | 5 min.
Die überarbeitete EU-Richtlinie NIS2 verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit drastisch. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) werden diese Vorgaben verbindlich – und erhöhen den Druck auf KRITIS-Betreiber. Besonders das Gesundheitswesen muss seine Cyber-Resilienz jetzt neu bewerten und gezielt stärken, da die neuen Regeln deutlich mehr Akteure erfassen und das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsleitung steigt.
Das deutsche Umsetzungsgesetz unterscheidet nun drei Hauptgruppen. Ihre Einstufung bestimmt den Umfang der Pflichten und Kontrollen. Die bisherige Unterscheidung in „KRITIS“ entfällt:
NIS2 erfasst nahezu die gesamte Versorgungskette im Gesundheitswesen. Dazu zählen Krankenhäuser und Universitätskliniken – die häufig als Kritische Anlagen eingestuft werden – Labore und Analytik, sowie die Versorgung mit Arzneimitteln, Blut bzw. Plasma und lebensrettenden Medizinprodukten. Darüber hinaus umfasst die Regulierung den Bereich Pharma (NACE C 21), Medizinproduktehersteller, Referenzlabore und die Forschung & Entwicklung.
Bisherige KRITIS-Betreiber, zum Beispiel Krankenhäuser und Laborverbünde, kennen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG). NIS2 geht jedoch in die Tiefe und verschärft die Haftung. Die Umsetzung erfordert zusätzliche Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs). Die härtesten Änderungen betreffen die direkte, persönliche Haftung der Geschäftsleitung und eine massive Ausweitung der Meldepflichten.
Die acht Handlungsfelder im Detail
NIS2 übertrifft das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Tiefe, Regulatorik und den Nachweispflichten bei Weitem. Angesichts der persönlichen Haftung ist jetzt schnelles Handeln nötig. Unsere Empfehlung für betroffene Betreiber sind die folgenden Punkte:
NIS2 ist mehr als nur eine Regulierung, es ist eine umfassende strategische Herausforderung, die im Gesundheitswesen ein neues Sicherheitsniveau erfordert und die gesamte Unternehmensführung betrifft.